Psychotherapie für Privatversicherte
Am Anfang muss noch nicht alles feststehen. Im kostenlosen Vorgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Möglichkeiten – auch mit Blick auf Ihre Versicherung. Termine kurzfristig verfügbar, bundesweit per Video.
Was Ihre PKV übernimmt
Ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen gehört in den meisten PKV-Tarifen zum Leistungsumfang. Drei Punkte entscheiden über die Höhe Ihrer Erstattung: der Tarif, der Steigerungsfaktor und die Frage nach einer Vorabgenehmigung.
Psychotherapie ist meist erstattungsfähig
Ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen gehört in vielen PKV-Tarifen zum Leistungsumfang. Wie viele Sitzungen übernommen werden und ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Auch per Videosprechstunde
Unsere Videosprechstunde ist KBV-zertifiziert. Die Behandlung wird nach denselben GOP-Ziffern abgerechnet wie eine Behandlung vor Ort — in vielen Tarifen ist das für die Erstattung kein Nachteil.
Unterlagen für Ihre Versicherung
Falls Ihr Tarif eine vorherige Genehmigung verlangt, erhalten Sie von uns die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen. Sie müssen die Unterlagen nicht selbst zusammensuchen.
Auf Wunsch digital einreichen
Rechnungen werden im Regelfall postalisch versendet. Auf Wunsch ist der Ablauf aber auch digital möglich, damit Sie Ihre Rechnung bequem online bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Drei Fragen an Ihre PKV
Ist ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen in meinem Tarif enthalten – und bis zu welchem Steigerungsfaktor?
Wir rechnen im Regelfall mit dem Faktor 2,3. Das ist der Satz, den nahezu alle Tarife ohne weitere Begründung erstatten.
Gibt es eine Begrenzung der Sitzungen pro Jahr, und brauche ich vor Beginn eine Genehmigung?
Falls ja, sagen Sie uns Bescheid. Kostenvoranschlag und Bescheinigung erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage.
Werden Sitzungen per Videosprechstunde erstattet wie Präsenzsitzungen?
In der Regel ja. Falls Ihre Versicherung nachfragt: Wir nutzen einen KBV-zertifizierten Videodienst und rechnen nach den gleichen Ziffern ab.
Transparente Honorare Was eine Sitzung kostet
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Behandlung beginnt immer als Kurzzeittherapie. Nur wenn diese nicht ausreicht, wird sie in eine Langzeittherapie überführt.
Kurzzeittherapie
167,58 €
je Sitzung · 50 Minuten
134,06 € Kurzzeittherapie (2 × 67,03 €, GOÄ/GOP 812 analog, je 25 Minuten) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 134,06 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Langzeittherapie: Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie
134,07 €
je Sitzung · 50 Minuten
100,55 € Therapiesitzung (GOÄ/GOP 870 oder 870 analog) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 100,55 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Langzeittherapie: Tiefenpsychologisch fundierte oder Analytische
Psychotherapie
126,02 €
je Sitzung · 50 Minuten
92,50 € Therapiesitzung (GOÄ/GOP 861 oder 863) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 92,50 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Ihr Therapiestart
Diagnostik zu Beginn
Zu einer fundierten Diagnostik kann zu Beginn eine biografische Anamnese (GOÄ/GOP 860 analog, 123,34 €) gehören, die sich über mehrere Gespräche erstrecken kann. Testverfahren (855 analog, 75,75 €) berechnen wir nur bei einer konkreten diagnostischen Fragestellung. Es wird ausschließlich berechnet, was tatsächlich durchgeführt wurde.
Ihre Erstattung
Was „Steigerungsfaktor 2,3“ für Ihre Erstattung bedeutet
2,3
Regelsatz
Jede Leistung hat einen Grundbetrag, der mit einem Faktor multipliziert wird. 2,3 ist der übliche Regelsatz, den nahezu alle Tarife ohne weitere Begründung erstatten.
Stand: August 2026. Beträge nach GOÄ/GOP; Ihre Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.
Psychotherapie braucht zwischenmenschliche Beziehung
Sie müssen es nicht länger
allein tragen.
Es hilft, wenn jemand mit Ihnen hinsieht. Nicht irgendjemand, sondern ein Mensch, der zuhört, nachfragt und einordnen kann, was Sie erzählen. In einem Rahmen, der nur Ihnen gehört.
Approbierte Psychotherapeut:innen mit freien Kapazitäten Menschen, denen Sie sich anvertrauen können.
Bei uns behandeln ausschließlich staatlich approbierte Psychotherapeut:innen – keine Coaches, keine anonyme Plattform.
Psychologische Psychotherapeutin Kristin Wieland
- Angst & Depression
- Verlust & Trauer
- Paartherapie
Psychologische Psychotherapeutin Ann-Kristin Boschke
- Depression
- Burn-out
- Angststörungen
Psychologischer Psychotherapeut Tom Andorfer
- Depression & Angst
- Schlafstörungen
- Körperbeschwerden
Was passiert in den ersten Sitzungen einer Psychotherapie?
Kostenloses Vorgespräch
Wir beantworten Ihre Fragen, erklären den Ablauf und klären, ob unser Angebot grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passt.
Kennenlernen & Ihre Geschichte verstehen
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut lernt Sie, Ihre Beschwerden, Ihre Ziele und Ihre Lebensgeschichte kennen.
Gründliche Diagnostik
Ergänzend zu den Gesprächen bearbeiten Sie wissenschaftlich etablierte Fragebögen in Ihrem eigenen Tempo.
Diagnose & Therapieplanung
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut ordnet die Ergebnisse mit Ihnen ein und plant die passende Kurz- oder Langzeittherapie.
Vertrauen aufbauen & Therapie beginnen
Sie prüfen gemeinsam, ob ausreichend Vertrauen entsteht, und entwickeln ein erstes Verständnis für die Hintergründe Ihrer Beschwerden sowie die weiteren therapeutischen Schritte.
Häufe Fragen Was Privatversicherte uns vor dem Start fragen
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In den meisten Volltarifen ist ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen erstattungsfähig – ganz oder anteilig, je nach Vertrag. Der Videoweg ändert daran in der Regel nichts, weil nach denselben Gebührenziffern abgerechnet wird wie in der Praxis. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen den Abschnitt zu „Psychotherapie“ oder fragen Sie mit unserer Drei-Fragen-Checkliste direkt bei Ihrer Versicherung nach.
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Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife verlangen keine Vorabgenehmigung, manche wollen ab einer bestimmten Sitzungszahl einen Kostenvoranschlag oder eine Bescheinigung über Diagnose und geplanten Umfang. Wenn Ihr Tarif das vorsieht, erstellen wir die Unterlagen. Sagen Sie uns im Vorgespräch Bescheid, dann planen wir das ein, bevor die erste Rechnung entsteht.
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Wir rechnen im Regelfall mit dem Faktor 2,3. Das ist der übliche Regelhöchstsatz der Gebührenordnung, den nahezu alle Tarife erstatten. Ein höherer Faktor bis 3,5 ist nur im begründeten Einzelfall vorgesehen und wird auf der Rechnung erklärt. Einzelne Tarife begrenzen die Erstattung auf den Faktor 2,3 oder auf einen Prozentsatz – dann bleibt eine Differenz bei Ihnen.
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Das kostenlose Vorgespräch können Sie meist innerhalb weniger Tage online buchen. Der Behandlungsbeginn richtet sich nach den freien Kapazitäten Ihrer Wunsch-Therapeut:in und danach, ob Ihr Tarif vorab eine Genehmigung verlangt. Ohne Genehmigungspflicht sind die ersten Sitzungen in der Regel kurzfristig möglich.
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Sie erhalten alle zwei bis vier Wochen eine Rechnung mit allen Leistungen, Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren. Sie überweisen den Betrag und reichen die Rechnung bei Ihrer PKV ein.
Ein unverbindliches Gespräch
Der erste Schritt darf
leicht sein.