Psychotherapie für
gesetzlich Versicherte
Am Anfang muss noch nicht alles feststehen. Im kostenlosen Vorgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Möglichkeiten – auch mit Blick auf Ihre Versicherung. Termine kurzfristig verfügbar, bundesweit per Video.
Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren
Wir sind eine Privatpraxis, die auch gesetzlich Versicherte behandelt. Damit die gesetzliche Krankenkasse Ihre Behandlungskosten übernimmt, unterstützen wir Sie im Kostenerstattungsverfahren.
Wie Sie die Kostenerstattung beantragen
Psychotherapeutische Sprechstunde
Sie besuchen einmal eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung – einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11 mit einer Behandlungsempfehlung. Bitten Sie ausdrücklich um den Dringlichkeitscode.
Therapieplatzsuche dokumentieren
Sie fragen bei der Terminservicestelle (116 117) und bei mehreren Kassenpraxen nach einem Therapieplatz und halten jede Absage schriftlich fest: Praxis, Datum, genannte Wartezeit. Je nach Kasse ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung sinnvoll.
Krankenkasse kontaktieren
Bevor die Behandlung beginnt, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, fragen nach Behandlungsmöglichkeiten und erkundigen sich, welche Unterlagen sie für Ihren Antrag benötigt.
Antrag auf Kostenerstattung stellen
Sie stellen den Antrag selbst und vor Behandlungsbeginn. Beigelegt werden PTV 11, Ihr Absageprotokoll, der Nachweis der Terminservicestelle und unsere Bestätigung über einen zeitnahen Behandlungsbeginn. Wir unterstützen Sie dabei.
Zusage abwarten
Sie warten die schriftliche Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab. Kosten, die vor der Zusage entstehen, werden in der Regel nicht erstattet – deshalb starten wir die Behandlung erst danach.
Behandlung bei uns beginnen
Liegt die Zusage vor, vereinbaren wir Ihren ersten Termin. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir – soweit möglich – direkt mit Ihrer Kasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Falls die Kasse ablehnt
Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Anträge werden erst im zweiten Anlauf bewilligt – wir helfen Ihnen dabei.
Psychotherapie braucht zwischenmenschliche Beziehung
Sie müssen es nicht länger
allein tragen.
Es hilft, wenn jemand mit Ihnen hinsieht. Nicht irgendjemand, sondern ein Mensch, der zuhört, nachfragt und einordnen kann, was Sie erzählen. In einem Rahmen, der nur Ihnen gehört.
Kostenerstattung oder Selbstzahlung?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, gibt es grundsätzlich zwei Wege: Sie können eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen — oder die Behandlung selbst zahlen und ohne Antrag starten.
Kostenerstattung über Ihre Krankenkasse
Ihre gesetzliche Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen Kassenplatz gefunden haben.
Bei Bewilligung übernimmt Ihre Kasse die Behandlung.
Kann mehrere Wochen dauern. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn bewilligt sein.
Unsicherer. Es gibt keinen automatischen Anspruch; Anträge werden häufig zunächst abgelehnt. Ein Widerspruch ist möglich, kostet aber Zeit.
Für die Abrechnung muss ein Krankheitswert nachgewiesen werden. Ihre Diagnose wird gegenüber der Krankenkasse dokumentiert.
Selbstzahlung
Sie tragen die Kosten selbst und rechnen nicht über Ihre Krankenkasse ab. Dadurch entfällt der Antrag bei der Krankenkasse, und der Beginn der Behandlung ist meist deutlich schneller planbar.
Sie zahlen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten.
Meist innerhalb weniger Tage möglich. Ohne Antrag, ohne Bewilligung und meist ohne lange Wartezeit.
Sehr hoch. Sie sind nicht von einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse abhängig und können den Behandlungsbeginn direkt mit uns abstimmen.
Es wird nichts gegenüber Ihrer Krankenkasse abgerechnet oder dokumentiert. Für Menschen, denen maximale Diskretion wichtig ist, ist das der entscheidende Unterschied.
Entscheidungshilfe
Wenn Ihnen eine mögliche Kostenübernahme wichtiger ist als ein schneller Start, kann die Kostenerstattung sinnvoll sein. Wenn Sie möglichst zügig, planbar und diskret beginnen möchten, ist die Selbstzahlung meist der direktere Weg.
Unsicher, welcher Weg für Sie passt?
Genau das klären wir im kostenlosen organisatorischen Erstgespräch.
Approbierte Psychotherapeut:innen mit freien Kapazitäten Menschen, denen Sie sich anvertrauen können.
Bei uns behandeln ausschließlich staatlich approbierte Psychotherapeut:innen – keine Coaches, keine anonyme Plattform.
Psychologische Psychotherapeutin Kristin Wieland
- Angst & Depression
- Verlust & Trauer
- Paartherapie
Psychologische Psychotherapeutin Ann-Kristin Boschke
- Depression
- Burn-out
- Angststörungen
Psychologischer Psychotherapeut Tom Andorfer
- Depression & Angst
- Schlafstörungen
- Körperbeschwerden
Was passiert in den ersten Sitzungen einer Psychotherapie?
Kostenloses organisatorisches Erstgespräch
Wir beantworten Ihre Fragen, erklären den Ablauf und klären, ob unser Angebot grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passt.
Kennenlernen & Ihre Geschichte verstehen
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut lernt Sie, Ihre Beschwerden, Ihre Ziele und Ihre Lebensgeschichte kennen.
Gründliche Diagnostik
Ergänzend zu den Gesprächen bearbeiten Sie wissenschaftlich etablierte Fragebögen in Ihrem eigenen Tempo.
Diagnose & Therapieplanung
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut ordnet die Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen ein und plant eine passende Gruppentherapie, die durch Einzeltherapie ergänzt werden kann.
Vertrauen aufbauen & Therapie beginnen
Zu Beginn schafft die Einzeltherapie Raum für ein vertrauensvolles Kennenlernen und eine individuelle Vorbereitung. Im weiteren Verlauf steht die Gruppentherapie im Mittelpunkt und kann zwischendurch durch Einzeltherapie ergänzt werden.
Diskretion und Vertraulichkeit
Bei der Kostenerstattung muss Ihre Krankenkasse prüfen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Dafür wird Ihre Diagnose gegenüber der Kasse dokumentiert – das gehört zum Verfahren.
Bei Selbstzahlung wird gegenüber Ihrer Krankenkasse nichts abgerechnet und nichts dokumentiert. Ihre Behandlung bleibt allein zwischen Ihnen und uns.