Vollständig online
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
In 3 Schritten zur Psychotherapie
1. Unverbindliches Informationsgespräch
Starten Sie mit einem unverbindlichen Videotermin zu allen organisatorischen Fragen, z.B. zu Terminvergabe, erforderlichen Unterlagen und Kostenübernahme. Es findet keine Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung statt.
2. Kostenerstattung beantragen
Nach dem Infogespräch stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess und helfen Ihnen, den Überblick über alle notwendigen Unterlagen und Schritte zu behalten.
3. Psychotherapie beginnen
In der Psychotherapie beginnt der Beziehungsaufbau zu Ihre:r /-m Psychotherapeut:in und die Konkretisierung der Therapieziele. Jede Sitzung wird auf Sie abgestimmt – durch therapeutische Gespräche, gezielte Übungen und lösungsorientierte Hilfestellungen.
Sie sind nicht allein
Viele Menschen zögern, weil sie sich fragen, ob ihre Belastung eine Therapie notwendig macht. Wenn Gedanken, Gefühle oder Symptome Ihren Alltag beeinträchtigen und Sie im Kassensystem keinen zeitnahen Platz finden, sind Sie bei uns richtig.
Im kostenlosen organisatorischen Erstgespräch klären wir gemeinsam und unverbindlich, welcher Weg für Sie passt.
Kostenerstattung oder Selbstzahlung?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, gibt es grundsätzlich zwei Wege: Sie können eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen — oder die Behandlung selbst zahlen und ohne Antrag starten.
Kostenerstattung über Ihre Krankenkasse
Ihre gesetzliche Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen Kassenplatz gefunden haben.
Bei Bewilligung übernimmt Ihre Kasse die Behandlung.
Kann mehrere Wochen dauern. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn bewilligt sein.
Unsicherer. Es gibt keinen automatischen Anspruch; Anträge werden häufig zunächst abgelehnt. Ein Widerspruch ist möglich, kostet aber Zeit.
Für die Abrechnung muss ein Krankheitswert nachgewiesen werden. Ihre Diagnose wird gegenüber der Krankenkasse dokumentiert.
Selbstzahlung
Sie tragen die Kosten selbst und rechnen nicht über Ihre Krankenkasse ab. Dadurch entfällt der Antrag bei der Krankenkasse, und der Beginn der Behandlung ist meist deutlich schneller planbar.
Sie zahlen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten.
Meist innerhalb weniger Tage möglich. Ohne Antrag, ohne Bewilligung und meist ohne lange Wartezeit.
Sehr hoch. Sie sind nicht von einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse abhängig und können den Behandlungsbeginn direkt mit uns abstimmen.
Es wird nichts gegenüber Ihrer Krankenkasse abgerechnet oder dokumentiert. Für Menschen, denen maximale Diskretion wichtig ist, ist das der entscheidende Unterschied.
Entscheidungshilfe
Wenn Ihnen eine mögliche Kostenübernahme wichtiger ist als ein schneller Start, kann Weg A sinnvoll sein. Wenn Sie möglichst zügig, planbar und diskret beginnen möchten, ist Weg B meist der direktere Weg.
Unsicher, welcher Weg für Sie passt?
Genau das klären wir im kostenlosen organisatorischen Erstgespräch.
Kostenerstattung beantragen
Psychotherapeutische Sprechstunde
Sie besuchen einmal eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung – einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11 mit einer Behandlungsempfehlung. Bitten Sie ausdrücklich um den Dringlichkeitscode.
Therapieplatzsuche dokumentieren
Sie fragen bei der Terminservicestelle (116 117) und bei mehreren Kassenpraxen nach einem Therapieplatz und halten jede Absage schriftlich fest: Praxis, Datum, genannte Wartezeit. Je nach Kasse ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung sinnvoll.
Krankenkasse kontaktieren
Bevor die Behandlung beginnt, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, fragen nach Behandlungsmöglichkeiten und erkundigen sich, welche Unterlagen sie für Ihren Antrag benötigt.
Antrag auf Kostenerstattung stellen
Sie stellen den Antrag selbst und vor Behandlungsbeginn. Beigelegt werden PTV 11, Ihr Absageprotokoll, der Nachweis der Terminservicestelle und unsere Bestätigung über einen zeitnahen Behandlungsbeginn. Wir unterstützen Sie dabei.
Zusage abwarten
Sie warten die schriftliche Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab. Kosten, die vor der Zusage entstehen, werden in der Regel nicht erstattet – deshalb starten wir die Behandlung erst danach.
Behandlung bei uns beginnen
Liegt die Zusage vor, vereinbaren wir Ihren ersten Termin. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir – soweit möglich – direkt mit Ihrer Kasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Falls die Kasse ablehnt
Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Anträge werden erst im zweiten Anlauf bewilligt – wir helfen Ihnen dabei.
Alles aus einer Hand
Antrag leicht gemacht: Wir begleiten Sie durch den gesamten Kostenerstattungs-Antrag – Schritt für Schritt.
Approbierte Therapeut:innen: Behandlung in anerkannten Verfahren – zugleich Voraussetzung dafür, dass Ihre Kasse erstatten kann.
Entlastung: Unsere Rechnung senden wir mit Ihrem Einverständnis direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Unsere Therapeut:innen
Approbiert, anerkannte Richtlinienverfahren, regelmäßige Fortbildungen
In unserer Praxis arbeiten ausschließlich sorgfältig ausgewählte Therapeut:innen, die über mehrere Jahre Erfahrung in verschiedenen Bereichen – ambulant oder stationär – verfügen. Wir wählen unser Team sehr sorgfältig aus: Nur Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung und anerkannten Qualifikationen, die sich in unterschiedlichen Bereichen bewährt haben, gehören zu uns. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen stellen sicher, dass sie immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft bleiben.
Diskretion und Vertraulichkeit
Unabhängig vom Weg behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich und geben sie ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weiter. Unsere Videosprechstunde ist KBV-zertifiziert.
Bei der Kostenerstattung muss Ihre Krankenkasse prüfen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Dafür wird Ihre Diagnose gegenüber der Kasse dokumentiert – das gehört zum Verfahren.
Bei Selbstzahlung wird gegenüber Ihrer Krankenkasse nichts abgerechnet und nichts dokumentiert. Ihre Behandlung bleibt allein zwischen Ihnen und uns.
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