Vollständig online
Psychotherapie für Beihilfeberechtigte
In 3 Schritten zur Psychotherapie
1. Unverbindliches Informationsgespräch
Starten Sie mit einem unverbindlichen Videotermin zu allen organisatorischen Fragen, z.B. zu Terminvergabe, erforderlichen Unterlagen und Kostenübernahme. Es findet keine Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung statt.
2. Therapeut:in bestätigen oder wechseln
Nach dem Infogespräch bestätigen Sie Ihre:n Wunsch-Psychotherapeut:in einfach per E-Mail oder Telefon. Passt die Zuordnung noch nicht optimal, schlagen wir Ihnen weitere geeignete Kolleg:innen vor.
3. Psychotherapie beginnen
In der Psychotherapie beginnen der Beziehungsaufbau zu Ihre:r /-m Psychotherapeut:in und die Konkretisierung der Therapieziele. Jede Sitzung wird auf Sie abgestimmt – durch therapeutische Gespräche, gezielte Übungen und lösungsorientierte Hilfestellungen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Dieses Gespräch dient der Klärung von Ablauf, Kosten, Unterlagen und Passung. Es ist keine Psychotherapie und keine diagnostische Einschätzung.
Notfall? Online‑Sitzungen eignen sich nicht für akute Selbst‑ oder Fremdgefährdungssituationen. Bitte wenden Sie sich in Notfällen umgehend an den ärztlichen Notdienst (116 117) oder den Notruf 112.
Welche Kosten fallen an?
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen. Beihilfestellen und Private Krankenversicherungen erstatten ambulante Psychotherapie je nach individuellem Tarif.
Beihilfe und PKV tragen gemeinsam
Bei Psychotherapie greifen zwei Kostenträger ineinander: Ihre Beihilfe übernimmt einen Anteil nach Ihrem Bemessungssatz, Ihre private Krankenversicherung den Rest. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von Dienstherr und Tarif ab — das ordnen wir mit Ihnen ein.
Schnell starten – oft ohne Genehmigung
Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind ohne vorherige Genehmigung möglich — Sie können also zeitnah beginnen. Ist für eine Langzeittherapie eine Voranerkennung nötig, bereiten wir die Unterlagen vor und begleiten das Gutachterverfahren.
Unterlagen für beide Stellen
Sie erhalten von uns alle erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen — für Ihre Beihilfestelle und Ihre PKV. Den fachlichen Bericht für das Gutachterverfahren leiten wir ausschließlich vertraulich, im verschlossenen Umschlag, weiter.
Abrechnung und Einreichen
Wir rechnen nachvollziehbar nach GOÄ/GOP ab. Die Rechnung reichen Sie bei Beihilfe und Ihrer PKV ein — auf Wunsch ist der Ablauf auch digital möglich, damit Sie das bequem von zu Hause erledigen können.
Unsicher, was Beihilfe und Ihre PKV übernehmen?
Genau dafür ist das kostenlose organisatorische Erstgespräch da: Wir ordnen Ihre Beihilfe-Situation ein und besprechen, was Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung klären sollten. Zusätzlich können Sie unseren Leitfaden mit Checkliste herunterladen.
Sie sind nicht allein
Wir unterstützen Sie, Ihre Gefühle und Gedanken zu verstehen und die Belastungen und Symptome zu reduzieren.
Diskretion und Schweigepflicht
Bei uns steht Ihre Privatsphäre an erster Stelle. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben (z. B. Krankenkassen, Arbeitgeber:innen, die Heilfürsorge oder Beihilfestellen). Gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen – etwa bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten – bleiben unberührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unsere Therapeut:innen
Approbiert, anerkannte Richtlinienverfahren, regelmäßige Fortbildungen
In unserer Praxis arbeiten ausschließlich sorgfältig ausgewählte Therapeut:innen, die über mehrere Jahre Erfahrung in verschiedenen Bereichen – ambulant oder stationär – verfügen. Wir wählen unser Team sehr sorgfältig aus: Nur Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung und anerkannten Qualifikationen, die sich in unterschiedlichen Bereichen bewährt haben, gehören zu uns. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen stellen sicher, dass sie immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft bleiben.
Häufige Fragen von Beihilfeberechtigten
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Ja. Wir behandeln bundesweit und richten uns nach den Vorgaben Ihrer jeweils zuständigen Beihilfestelle – egal, ob Sie beim Bund oder bei einem Land beschäftigt sind.
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Wir übermitteln keine Diagnosen oder Inhalte an Ihre Personal- oder Dienststelle. Antrag und Rechnung reichen Sie selbst bei Ihrer Beihilfestelle ein. Für uns gilt die gesetzliche Schweigepflicht.
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Für eine Langzeittherapie ist eine vorherige Anerkennung (Voranerkennungsverfahren) durch Ihre Beihilfestelle erforderlich; eine nachträgliche Anerkennung ist in der Regel nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, unseren Leitfaden zur Kostenübernahme herunterzuladen und Ihre Beihilfestelle und PKV von Anfang an einzubinden. Sie finden ihn weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt “Kosten”.
Alles aus einer Hand
Tarifbewusst:Klare Abrechnung nach Gebührenordnung, damit Sie Ihre Erstattung gut klären können.
Kostenübernahme:Wir unterstützen bei Rückfragen Ihrer Beihilfe und PKV.
Auf Wunsch digital:Rechnung per Mail, Weiterleitung in wenigen Klicks.
Möchten Sie Ihre Psychotherapie online durchführen?
Lernen Sie uns kennen.