Psychotherapie für Beihilfeberechtigte
Am Anfang muss noch nicht alles feststehen. Im kostenlosen Vorgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Möglichkeiten – auch mit Blick auf Ihre Versicherung. Termine kurzfristig verfügbar, bundesweit per Video.
Was Ihre Beihilfe und PKV übernehmen
Bei Beihilfeberechtigten greifen meist zwei Kostenträger ineinander. Entscheidend sind Ihre Beihilfevorschriften, Ihr persönlicher Bemessungssatz und der Tarif Ihrer privaten Restkostenversicherung.
Zwei Kostenträger, ein Bemessungssatz
Beim Bund übernimmt die Beihilfe je nach Status in der Regel 50, 70 oder 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die private Restkostenversicherung ist für den verbleibenden Anteil vorgesehen. Länderregelungen und Tarife können abweichen.
Auch per Videosprechstunde
Unsere Videosprechstunde ist zertifiziert. Die Behandlung wird nach denselben GOP-Ziffern abgerechnet wie eine Behandlung vor Ort — in vielen Tarifen ist das für die Erstattung kein Nachteil.
Unterlagen für beide Stellen
Wir erstellen die medizinisch erforderlichen Bescheinigungen und Berichte. Sie reichen Rechnung und Antrag bei Ihrer Festsetzungsstelle und gegebenenfalls Ihrer privaten Versicherung ein. Wir empfehlen, nach unserem kostenlosem Vorgespräch und vor dem ersten Therapietermin Ihre Beihilfestelle und PKV zu kontaktieren.
Auf Wunsch digital einreichen
Rechnungen werden im Regelfall postalisch versendet. Auf Wunsch ist der Ablauf aber auch digital möglich, damit Sie Ihre Rechnung bequem online bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Drei Fragen an Ihre Beihilfestelle
Welche Regelung gilt für mich und wie viele Sitzungen sind ohne Voranerkennung beihilfefähig?
Beim Bund sind es oft bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie; Tarife und Landesregelungen können abweichen.
Welche Unterlagen sind vor Therapiebeginn erforderlich?
So lässt sich der Antrag rechtzeitig vorbereiten, bevor genehmigungsfreie Sitzungen ausgeschöpft sind.
Wie hoch ist mein Bemessungssatz und deckt mein Restkostentarif den übrigen Anteil vollständig?
Auch Selbstbehalt, Tarifgrenzen oder ausgeschlossene Positionen können einen Eigenanteil verursachen.
Transparente Honorare Was eine Sitzung kostet
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Behandlung beginnt immer als Kurzzeittherapie. Nur wenn diese nicht ausreicht, wird sie in eine Langzeittherapie überführt.
Kurzzeittherapie
167,58 €
je Sitzung · 50 Minuten
134,06 € Kurzzeittherapie (2 × 67,03 €, GOÄ/GOP 812 analog, je 25 Minuten) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 134,06 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Langzeittherapie: Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie
134,07 €
je Sitzung · 50 Minuten
100,55 € Therapiesitzung (GOÄ/GOP 870 oder 870 analog) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 100,55 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Langzeittherapie: Tiefenpsychologisch fundierte oder Analytische
Psychotherapie
126,02 €
je Sitzung · 50 Minuten
92,50 € Therapiesitzung (GOÄ/GOP 861 oder 863) + 33,52 € Erhebung des psychischen Befundes (801 analog).
- Therapiesitzung
- 92,50 €
- Befunderhebung
- 33,52 €
- Steigerungsfaktor
- 2,3
Ihr Therapiestart
Diagnostik zu Beginn
Zu einer fundierten Diagnostik kann zu Beginn eine biografische Anamnese (GOÄ/GOP 860 analog, 123,34 €) gehören, die sich über mehrere Gespräche erstrecken kann. Testverfahren (855 analog, 75,75 €) berechnen wir nur bei einer konkreten diagnostischen Fragestellung. Es wird ausschließlich berechnet, was tatsächlich durchgeführt wurde.
Ihre Erstattung
Was „Steigerungsfaktor 2,3“ für Ihre Erstattung bedeutet
2,3
Regelsatz
Jede Leistung hat einen Grundbetrag, der mit einem Faktor multipliziert wird. 2,3 ist der übliche Regelsatz, den nahezu alle Tarife ohne weitere Begründung erstatten.
Stand: August 2026. Beträge nach GOÄ/GOP; Ihre Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.
Psychotherapie braucht zwischenmenschliche Beziehung
Sie müssen es nicht länger
allein tragen.
Es hilft, wenn jemand mit Ihnen hinsieht. Nicht irgendjemand, sondern ein Mensch, der zuhört, nachfragt und einordnen kann, was Sie erzählen. In einem Rahmen, der nur Ihnen gehört.
Approbierte Psychotherapeut:innen mit freien Kapazitäten Menschen, denen Sie sich anvertrauen können.
Bei uns behandeln ausschließlich staatlich approbierte Psychotherapeut:innen – keine Coaches, keine anonyme Plattform.
Kristin Wieland
Was passiert in den ersten Sitzungen einer Psychotherapie?
Kostenloses Vorgespräch
Wir beantworten Ihre Fragen, erklären den Ablauf und klären, ob unser Angebot grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passt.
Kennenlernen & Ihre Geschichte verstehen
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut lernt Sie, Ihre Beschwerden, Ihre Ziele und Ihre Lebensgeschichte kennen.
Gründliche Diagnostik
Ergänzend zu den Gesprächen bearbeiten Sie wissenschaftlich etablierte Fragebögen in Ihrem eigenen Tempo.
Diagnose & Therapieplanung
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut ordnet die Ergebnisse mit Ihnen ein und plant die passende Kurz- oder Langzeittherapie.
Vertrauen aufbauen & Therapie beginnen
Sie prüfen gemeinsam, ob ausreichend Vertrauen entsteht, und entwickeln ein erstes Verständnis für die Hintergründe Ihrer Beschwerden sowie die weiteren therapeutischen Schritte.
Diskretion und Schweigepflicht
Bei uns steht Ihre Privatsphäre an erster Stelle. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Häufe Fragen Was Beihilfeberechtigte uns vor dem Start fragen
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Wir behandeln bundesweit. Welche Leistungen ohne Voranerkennung beihilfefähig sind und welcher Bemessungssatz gilt, richtet sich nach der für Sie zuständigen Festsetzungsstelle. Die auf dieser Seite genannten 24 Sitzungen und Bemessungssätze beziehen sich auf die Bundesbeihilfe. Länder können abweichen.
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Für Bundesbeihilfeberechtigte können bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie ohne vorherige Genehmigung der Festsetzungsstelle beihilfefähig sein; bereits erfolgte Akutbehandlungen werden angerechnet. Soll die Behandlung über das genehmigungsfreie Kontingent hinaus fortgeführt werden, ist grundsätzlich rechtzeitig eine vorherige Anerkennung erforderlich. Länderregelungen können abweichen.
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn einer Psychotherapie Ihre Beihilfestelle und ggf. Ihre PKV zu kontaktieren und zu erfragen, welche Anforderungen gelten.
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Für Bundesbeihilfeberechtigte sind psychotherapeutische Leistungen per sicherer Videoübertragung grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie fachlich und berufsrechtlich geeignet und korrekt als Videoleistung abgerechnet sind.
Landesbeihiffe und PKV-Tarif können abweichen. Wir nutzen einen zertifizierten Videodienst und stellen die benötigten Angaben gerne bereit.
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Beim Bund wird die Beihilfeakte getrennt von der übrigen Personalakte geführt; die Daten unterliegen einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht. Ein ausführlicher Therapiebericht wird im Gutachterverfahren verschlossen als vertrauliche Arztsache weitergeleitet. Verfahren anderer Dienstherren können abweichen. Für uns gilt zusätzlich die psychotherapeutische Schweigepflicht.
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Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Gesundheitsfragen in einem späteren amtsärztlichen oder versicherungsrechtlichen Verfahren sind wahrheitsgemäß zu beantworten - unabhängig davon, wer die Behandlung bezahlt. Das ist eine andere Frage als die Kostenerstattung. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Personalvertretung, Ihren Berufsverband oder eine im Beamtenrecht spezialisierte Beratung.
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Nein. Es ist ein etwa 15-minütiges organisatorisches Gespräch zu Ablauf, Kosten und Verfügbarkeit. Es finden keine Diagnostik und keine Psychotherapie statt. Sie müssen nichts vorbereiten.