Honorar & Erstattung

Für gesetzlich und privat Versicherte

Direkt zu Ihrer Versicherung springen:

Gesetzlich versichert
Privat versichert (PKV/Beihilfe/Heilfürsorge)

Wir kümmern uns um den Rest.

Antrag, Fristen, Nachweise – alles bei uns.

Gesetzlich Versicherte

Antrag auf Kostenübernahme

Wir übernehmen Antrag und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse. Sie geben einmal Ihr Einverständnis – wir kümmern uns um Unterlagen, Fristen und Rückfragen.

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Unverbindliches organisatorisches Infogespräch

Weg zur Kostenerstattung und nötige Nachweise – kurz erklärt.

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Antrag stellen

Wir bereiten gemeinsam alles vor und reichen bei Ihrer Krankenkasse ein.

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Entscheidung der Krankenkasse

Antwort üblicherweise nach 3 bis 5 Wochen. Bei Ablehnung unterstützen wir Sie im Widerspruch.

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Therapie starten

Nach Zusage beginnen Sie bei uns.

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Jetzt Gesprächstermin auswählen

Privatversicherte

Auch: Beihilfe & Heilfürsorge

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Unverbindliches organisatorisches Infogespräch

Versicherungsschutz und Ablauf klären – kurz und konkret.

2

Probatorische Sitzungen

Kennenlernen, Diagnose klären, Behandlungsplan.

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Therapie & GOÄ

Transparente Abrechnung nach GOÄ. Eigenanteile je nach Tarif möglich.

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Einreichen & Erstattung

Rechnungen digital beim Versicherer einreichen und erstatten lassen.

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Jetzt Gesprächstermin auswählen

Erhalten Sie bis zu 100% der Kosten von Ihrer PKV, Beihilfe oder Heilfüsorge zurückerstattet.

Die PKV übernimmt bei Kurzzeittherapien in der Regel 100 % der Kosten. Ab dem 25. Termin einer Langzeittherapie werden meist 86 % erstattet, sodass ein Eigenanteil von ca. 15 € pro Sitzung verbleibt.

Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.

Informationen & Dokumente

  • So läuft’s – kurz & einfach

    1. Kostenfreies Informationsgespräch nutzen

    2. Wenn Ihr Tarif es möchte: kurze Kostenzusage der PKV – wir bereiten alles vor.

    3. Wir erstellen Ihren Therapie-/Kostenplan (mit Gebühren nach GOÄ).

    4. Einreichen in der App/Online-Portal Ihrer PKV (oder über einfach-einreichen.de).

    5. Erstattung → Rechnung bezahlen (meist ohne Vorfinanzierung, da unser Zahlungsziel meist lang genug ist).

    Gut zu wissen

    • Erstattung ist tarifabhängig. Mit unserem kostenfreien Erstattungs-Check sagen wir Ihnen in der Regel innerhalb von 24 h (werktags), womit Sie rechnen können.

    • Wir übernehmen die Bürokratie: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Unterlagen und liefern Begründungen und Stellungnahmen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Einwilligung direkt mit der PKV ab.

    Downloads

    Regelungen unterscheiden sich je nach PKV/Tarif – Wir empfehlen Ihnen, Ihre PKV von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.

  • So läuft’s – kurz & einfach

    1. Kennenlerntermine (Probatorik): Diese ersten Sitzungen sind in der Regel ohne vorherige Genehmigung beihilfefähig.

    2. Vor der eigentlichen Therapie: Die Beihilfe benötigt einen Antrag (inkl. kurzer ärztlicher Bestätigung/Konsiliarbericht und eines Therapeuten-Berichts). Bei einigen Beihilfen ist die Kurzzeittherapie ohne Gutachterverfahren möglich, der Antrag bleibt aber nötig.

    3. Wir übernehmen die Bürokratie: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Unterlagen und liefern Begründungen und Stellungnahmen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Einwilligung direkt mit der Beihilfestelle ab.

    Downloads

    • Konsiliarbericht (Ärztliche Bestätigung – bitte vor Einreichung Ihres Antrags zur Kostenübernahme einholen. Nutzen Sie gerne direkt diese PDF.)

    • Gebührenordnung GOÄ zur Weiterleitung an Ihre Beihilfestelle zur Abklärung der Kostenübernahme

    Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr/Bundesland – Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beihilfestelle von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.

  • So läuft’s – kurz & einfach

    • Bundeswehr: Start beim Truppenarzt. Er stellt den Behandlungsauftrag aus (Formular San/Bw/0217 oder 0218) – danach erhalten Sie den Behandlungsausweis und können starten. In der Regel keine Vorfinanzierung nötig.

    • Bundespolizei: Meist reicht ein kurzer Therapie-/Kostenplan von uns (ähnlich wie bei Privatversicherten). Einreichen → Zusage → Start. In der Regel keine Vorfinanzierung nötig.

    • Landespolizei/Feuerwehr: Die Anforderungen unterscheiden sich je Bundesland/Dienststelle (z. B. dienstärztliche Überweisung, Kostenplan).

    Downloads

    • Gebührenordnung GOÄ zur Weiterleitung an Ihre Heilfürsorge-Stelle zur Abklärung der Kostenübernahme

    Regelungen können individuell abweichen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Heilfürsorge von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.

Alles aus einer Hand

Erstattungsoptimiert: Für die Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe und Heilfürsorge.

Klarheit vorab: Erstattungs‑Check für Ihren Tarif bei PKV, Beihilfe oder Heilfürsorge.

Alles digital: Rechnung per Mail, Weiterleitung in wenigen Klicks.

Wir unterstützen bei Formalitäten: Antrag, Fristen, Nachweise und Kassenkommunikation.

Unverbindlicher Erstattungs-Check

Unsicher, wie Ihr Versicherungstarif erstattet? Reichen Sie Ihre Daten ein – wir prüfen und melden uns mit einer konkreten Einschätzung.

Meist genügt der Name Ihres Tarifs. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 h (werktags).

Digitale Rechnung. Sicher. In Sekunden.

Das Logo mit einem stilisierten "e" und den Worten "einfach einreichen." in Blau- und Türkistönen.

Kooperation mit einfach-einreichen.de

Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Psychotherapie-Rechnungen papierlos in Ihrem persönlichen Online-Account. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und selbstverständlich DSGVO-konform.

Freiwillig: Sollten Sie lieber Papierbelege bevorzugen, senden wir Ihnen die Rechnungen weiterhin per Post zu.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sofort da. Rechnungen erscheinen direkt in Ihrem Account.

  • Zwei Klicks. Weiterleiten an PKV/Beihilfe oder als PDF an gesetzliche Krankenkasse.

  • Alles an einem Ort. Belege, Erstattungen, Zahlungen – übersichtlich gebündelt.

So funktioniert’s

  1. Kurz registrieren.

  2. Wir stellen die Rechnungen automatisch bereit.

  3. Einreichen & Erstattung – per Smartphone, Tablet oder Desktop.

Unverbindliches organisatorisches Informationsgespräch

Lernen Sie in diesem informativen Erstgespräch die/den Therapeut:in kennen und erhalten Sie alle Informationen rund um die Therapie.

In diesem Erstgespräch findet keine Diagnostik, keine Therapie und keine Heilbehandlung statt. Es ist ein Informationsgespräch zu Rahmenbedingungen und Organisation.

Notfall? Online‑Sitzungen eignen sich nicht für akute Selbst‑ oder Fremdgefährdungssituationen. Bitte wenden Sie sich in Notfällen umgehend an den ärztlichen Notdienst (116 117) oder den Notruf 112.