Honorar & Erstattung
Für gesetzlich und privat Versicherte
Direkt zu Ihrer Versicherung springen:
Wir kümmern uns um den Rest.
Antrag, Fristen, Nachweise – alles bei uns.
Gesetzlich Versicherte
Antrag auf Kostenübernahme
Wir übernehmen Antrag und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse. Sie geben einmal Ihr Einverständnis – wir kümmern uns um Unterlagen, Fristen und Rückfragen.
Unverbindliches organisatorisches Infogespräch
Weg zur Kostenerstattung und nötige Nachweise – kurz erklärt.
Antrag stellen
Wir bereiten gemeinsam alles vor und reichen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Entscheidung der Krankenkasse
Antwort üblicherweise nach 3 bis 5 Wochen. Bei Ablehnung unterstützen wir Sie im Widerspruch.
Therapie starten
Nach Zusage beginnen Sie bei uns.
Unverbindliches organisatorisches Informationsgespräch auswählen
Privatversicherte
Auch: Beihilfe & Heilfürsorge
Unverbindliches organisatorisches Infogespräch
Versicherungsschutz und Ablauf klären – kurz und konkret.
Probatorische Sitzungen
Kennenlernen, Diagnose klären, Behandlungsplan.
Therapie & GOÄ
Transparente Abrechnung nach GOÄ. Eigenanteile je nach Tarif möglich.
Einreichen & Erstattung
Rechnungen digital beim Versicherer einreichen und erstatten lassen.
Unverbindliches organisatorisches Informationsgespräch auswählen
Erhalten Sie bis zu 100% der Kosten von Ihrer PKV, Beihilfe oder Heilfüsorge zurückerstattet.
Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.
Informationen & Dokumente
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So läuft’s – kurz & einfach
Kostenfreies Informationsgespräch nutzen
Wenn Ihr Tarif es möchte: kurze Kostenzusage der PKV – wir bereiten alles vor.
Wir erstellen Ihren Therapie-/Kostenplan (mit Gebühren nach GOÄ).
Einreichen in der App/Online-Portal Ihrer PKV (oder über einfach-einreichen.de).
Erstattung → Rechnung bezahlen (meist ohne Vorfinanzierung, da unser Zahlungsziel meist lang genug ist).
Gut zu wissen
Erstattung ist tarifabhängig. Mit unserem kostenfreien Erstattungs-Check sagen wir Ihnen in der Regel innerhalb von 24 h (werktags), womit Sie rechnen können.
Wir übernehmen die Bürokratie: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Unterlagen und liefern Begründungen und Stellungnahmen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Einwilligung direkt mit der PKV ab.
Downloads
Konsiliarbericht (nur, falls ihr PKV-Tarif es verlangt)
Gebührenordnung GOÄ zur Weiterleitung an Ihre PKV zur Abklärung der Kostenübernahme
Regelungen unterscheiden sich je nach PKV/Tarif – Wir empfehlen Ihnen, Ihre PKV von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.
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So läuft’s – kurz & einfach
Kennenlerntermine (Probatorik): Diese ersten Sitzungen sind in der Regel ohne vorherige Genehmigung beihilfefähig.
Vor der eigentlichen Therapie: Die Beihilfe benötigt einen Antrag (inkl. kurzer ärztlicher Bestätigung/Konsiliarbericht und eines Therapeuten-Berichts). Bei einigen Beihilfen ist die Kurzzeittherapie ohne Gutachterverfahren möglich, der Antrag bleibt aber nötig.
Wir übernehmen die Bürokratie: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Unterlagen und liefern Begründungen und Stellungnahmen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Einwilligung direkt mit der Beihilfestelle ab.
Downloads
Konsiliarbericht (Ärztliche Bestätigung – bitte vor Einreichung Ihres Antrags zur Kostenübernahme einholen. Nutzen Sie gerne direkt diese PDF.)
Gebührenordnung GOÄ zur Weiterleitung an Ihre Beihilfestelle zur Abklärung der Kostenübernahme
Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr/Bundesland – Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beihilfestelle von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.
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So läuft’s – kurz & einfach
Bundeswehr: Start beim Truppenarzt. Er stellt den Behandlungsauftrag aus (Formular San/Bw/0217 oder 0218) – danach erhalten Sie den Behandlungsausweis und können starten. In der Regel keine Vorfinanzierung nötig.
Bundespolizei: Meist reicht ein kurzer Therapie-/Kostenplan von uns (ähnlich wie bei Privatversicherten). Einreichen → Zusage → Start. In der Regel keine Vorfinanzierung nötig.
Landespolizei/Feuerwehr: Die Anforderungen unterscheiden sich je Bundesland/Dienststelle (z. B. dienstärztliche Überweisung, Kostenplan).
Downloads
Gebührenordnung GOÄ zur Weiterleitung an Ihre Heilfürsorge-Stelle zur Abklärung der Kostenübernahme
Regelungen können individuell abweichen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Heilfürsorge von Anfang an zu fragen, welche Schritte für die Kostenerstattung nötig sind.
Alles aus einer Hand
Erstattungsoptimiert: Für die Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe und Heilfürsorge.
Klarheit vorab: Erstattungs‑Check für Ihren Tarif bei PKV, Beihilfe oder Heilfürsorge.
Alles digital: Rechnung per Mail, Weiterleitung in wenigen Klicks.
Wir unterstützen bei Formalitäten: Antrag, Fristen, Nachweise und Kassenkommunikation.
Unverbindlicher Erstattungs-Check
Unsicher, wie Ihr Versicherungstarif erstattet? Reichen Sie Ihre Daten ein – wir prüfen und melden uns mit einer konkreten Einschätzung.
Meist genügt der Name Ihres Tarifs. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 h (werktags).
Digitale Rechnung. Sicher. In Sekunden.
Kooperation mit einfach-einreichen.de
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Psychotherapie-Rechnungen papierlos in Ihrem persönlichen Online-Account. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und selbstverständlich DSGVO-konform.
Freiwillig: Sollten Sie lieber Papierbelege bevorzugen, senden wir Ihnen die Rechnungen weiterhin per Post zu.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sofort da. Rechnungen erscheinen direkt in Ihrem Account.
Zwei Klicks. Weiterleiten an PKV/Beihilfe oder als PDF an gesetzliche Krankenkasse.
Alles an einem Ort. Belege, Erstattungen, Zahlungen – übersichtlich gebündelt.
So funktioniert’s
Kurz registrieren.
Wir stellen die Rechnungen automatisch bereit.
Einreichen & Erstattung – per Smartphone, Tablet oder Desktop.
Unverbindliches organisatorisches Informationsgespräch
Lernen Sie in diesem informativen Erstgespräch die/den Therapeut:in kennen und erhalten Sie alle Informationen rund um die Therapie.
In diesem Erstgespräch findet keine Diagnostik, keine Therapie und keine Heilbehandlung statt. Es ist ein Informationsgespräch zu Rahmenbedingungen und Organisation.
Notfall? Online‑Sitzungen eignen sich nicht für akute Selbst‑ oder Fremdgefährdungssituationen. Bitte wenden Sie sich in Notfällen umgehend an den ärztlichen Notdienst (116 117) oder den Notruf 112.